Mitgliederversammlung: Top-Themen

von Christian Kohlhof (Kommentare: 0)

Am letzten Sonntag im Februar ist Mitgliederversammlung. Wir treffen uns um 15 Uhr im Restaurant Ruderhaus. Auf der Tagesordnung stehen wichtige Themen, die alle Mitglieder betreffen. Hier gibt es die Erläuterungen dazu.

Die Tagesordnung 2017 umfasst zwölf Punkte. Zunächst geht es um die Berichte des Vorsitzenden Christian Kohlhof, der seit einem Jahr im Amt ist, sowie um den Kassenbericht. Der Vorstand stellt sich im Anschluss zur Wiederwahl.

Status "Auswärtiges Mitglied"

Die Mitgliederversammlung kann dann darüber abstimmen, ob der Verein eine neue Form der Mitgliedschaft einführt, und zwar mit dem Status "Auswärtiges Mitglied". In anderen Ruderverein gibt es bereits vergleichbare Regelungen. Die Idee, die dahinter steckt: Zum Ende der Schulzeit verlassen viele Nachwuchsruderinnen und -ruderer die Stadt und damit den Verein, obwohl sie der Rudergesellschaft eigentlich verbunden bleiben wollen. Allerdings würde der volle Jahresbeitrag das Budget eines Azubis oder Studenten sprengen, erst recht, wenn sie hunderte Kilometer entfernt leben und unsere Boote und Trainingsanlagen gar nicht nutzen können. Das wird spätestens dann akut, wenn die erste Ausbildung abgeschlossen ist oder die Mitglieder 25 Jahre alt werden - bis dahin wird schließlich nur der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche fällig. Aber auch andere Ruderer ziehen ja gelegentlich mal in eine andere Stadt und wollen trotzdem weiter der SRG angehören. Damit sie die Verbindung zum Verein aufrecht erhalten können, schlägt der Vorstand vor, den Status "Auswärtiges Mitglied" einzuführen.

Dazu ist es nötig, die Paragraphen 4 und 5 unserer Satzung anzupassen. Näheres ist in der Tagesordnung angegeben. Sofern die Mitgliederversammlung zustimmt, könnte dann auswärtiges Mitglied werden, wer weiter als 50 Kilometer Luftlinie vom Bootshaus entfernt lebt.

Umkreiskarte: 50 Kilometer rund ums Bootshaus.
Der Umkreis von 50 Kilometern rund ums Bootshaus der SRG.

Der Vorschlag sieht vor, dass jedes Mitglied, das diese Bedingungen erfüllt, diese Mitgliedschaftsform beim Vorstand beantragen kann. Dieser entscheidet dann darüber, ob das Mitglied in den Status "Auswärtig" übernommen wird.

Für auswärtige Mitglieder schlägt der Vorstand einen Jahresbeitrag von 162 Euro vor.

Update der Arbeitsstunden-Regelung

Die SRG-Mitgliederversammlung vor knapp einem Jahr hat dem Vorstand den Auftrag gegeben, einen Vorschlag für eine Neuregelung der Arbeitsstunden vorzulegen. Bislang gilt ein Beschluss der Mitgliederversammlung 2011, dass jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 70 Jahren mit mehr als 4 Ausfahrten pro Jahr, 20 Arbeitsstunden leisten muss. Darüber führt jedes Mitglied eine Arbeitskarte, auf der der Einsatz für den Verein dokumentiert wird. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden der bisherigen Regelung zufolge 5 Euro zusätzlicher Mitgliedsbeitrag fällig, maximal also 100 Euro.

Das Ziel dieser Regel ist, viele Ruderinnen und Ruderer zur Mithilfe im Verein zu bewegen. Die Schweriner Rudergesellschaft ist ein großer Verein, wir brauchen definitiv die Hilfe möglichst vieler Vereinsmitglieder. Darum hält der Vorschlag an den grundsätzlichen Regeln fest, berücksichtigt aber die Anmerkungen aus der vergangenen Versammlung, dass 20 Arbeitsstunden recht viel und für einige kaum zu leisten sind. Der neue Vorschlag reduziert die jährlichen Arbeitsstunden auf 10, gleichzeitig würden für jede nicht geleistete Stunde dann 10 Euro fällig, unterm Strich bliebe es maximal also bei 100 Euro pro Jahr. Die Regelung erhöht auch das Mindestalter von 16 auf 17. Abgerechnet werden die Arbeitsstunden jeweils rückwirkend zum 1. April.

Arbeitseinsatz 2016
Arbeitseinsatz 2016

Ehrenmitgliedschaften

Der SRG-Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, zwei verdiente SRG-Mitglieder zu Ehrenmitgliedern zu ernennen: Den bisherigen Vorsitzenden Martin Meermann und seinen damaligen Stellvertreter Thomas Dickmann. Beide haben sich mit der Errichtung des neuen Bootshauskomplexes und dem Aufbau des Vereins besonders große Verdienste um die Schweriner Rudergesellschaft erworben. Der Verein wäre nicht so wie heute, wenn Martin und Thomas sich nicht jahrelang für die Erneueruung und den Ausbau der Schweriner Rudergesellschaft eingesetzt hätten.

Martin Meermann, ehemaliger Vorsitzender der SRG.
Martin Meermann.
Thomas Dickmann.
Thomas Dickmann, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der SRG.

Was für die Abstimmungen nötig ist

Laut Satzung kann die Mitgliederversammlung die Satzung ändern, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Bei allen anderen Entscheidungen reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Näheres regelt §13.

Die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung hängt am Blauen Brett im Bootshaus und ist hier auf unserer Internetseite zu finden.

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Das SRG-Monatsarchiv

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