Verkehrsregeln für Ruderboote

von Christian Kohlhof (Kommentare: 1)

Zeichen Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
Einfahrt verboten, auch für Ruderboote.

Was Radfahrer im Straßenverkehr sind, das sind Ruderer auf dem Wasser: Flink, schnell, zerbrechlich. Genau wie für Radfahrer auf der Straße gelten auch für Ruderer auf dem Wasser Verkehrsregeln. Diese zehn Dinge müsst ihr auf jeden Fall beachten.

  1. Auf allen Gewässern und Wasserläufen in und um Schwerin gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Ausnahme: der Burgsee)
  2. Grundsätzlich gilt auch auf dem Wasser:
    Rechts vor links.
    Entgegekommende Schiffe und Boote fahren mit den Backbordseiten aneinander vorbei.
    Überholt wird ebenfalls auf der Backbordseite des Vorausfahrenden
  3. Alle Ruderboote gelten als Kleinfahrzeuge
  4. Als Kleinfahrzeuge gelten auch: Segelboote und Motorboote unter 20 Metern Länge
  5. Schiffe, die länger sind als 20 Meter, haben grundsätzlich Vorfahrt vor Ruderbooten
  6. Bei den Kleinfahrzeugen untereinander
    haben Segelboote unter Segeln Vorfahrt vor Ruderbooten und Motorbooten
    haben Ruderboote Vorfahrt vor Motorbooten - Ruderboote müssen segelnden Booten ausweichen.
    gelten Segelboote, die zusätzlich noch Motorkraft nutzen als Motorboote und müssen anderen Kleinfahrzeugen Vorfahrt gewähren. Ein Segelboot mit laufendem Motor hat einen schwarzen Kegel gehisst.
  7. Schallsignale anderer Fahrzeuge (- = lang; . = kurz):
     -        Achtung
     …      ich fahre rückwärts 
  8. Naturschutzgebiete sind auch für Ruderboote tabu. In unserem Hausrevier dürfen unter anderem nicht befahren werden:
    Ziegelwerder in einem Umkreis von 100 Metern
    Kaninchenwerden in einem Umkreis von 100 Metern, Ausnahme auf Kaninchenwerder: Zufahrt zum Hafen
    die Untiefe „Großer Stein“
    der Bereich „Ramper Moor“
  9. In der Dämmerung und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang müssen Ruderboote ein weißes Rundumlicht an Bord mitführen. Eine Stirnlampe oder ähnliches reicht nicht.
  10. Es gibt jede Menge Verkehrsschilder auch auf dem Wasser. Diese solltest Du kennen:

Kardinaltonnen bei gesperrten Stellen

Von Denelson83 - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6100381
Kardinaltronnen markieren gesperrte Wasserbereiche. Von Denelson83 - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=6100381

Einfahrt verboten

Zeichen Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
Einfahrt verboten, auch für Ruderboote.

Laut Binnenschiffahrtsstraßenordnung gibt es zwei unterschiedliche Zeichen, die "Einfahrt verboten" signalisieren. Sie erinnern an ein Einbahnstraßenschild. Das eckige rot-weiße Schild bedeutet auch für Ruderboote: In den Bereich dahinter darf man nicht hineinfahren.

Hier dürfen Ruderer vorbei

Zeichen "Gesperrte Wasserflächen".
Gesperrte Wasserflächen, aber nicht für Ruderer.

Die runde Version des Einbahnstraßenschildes gilt nicht für Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, also nicht für Ruderboote. Diese dürfen die runden Sperrschilder passieren.

Aufpassen

Zeichen Gebot
Obacht, irgendwas ist da ...

Es gibt viele unübersichtliche Gewässerstellen. Dieses rechteckige Zeichen warnt vor einer besonderen Stelle im Wasser. Das Zeichen kann noch durch ein weiteres Schild ergänzt werden, zum Beispiel mit dem Wort "Fähre". Hier ist besondere Achtsamkeit der Ruderinnen und Ruderer gefragt.

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist sehr umfangreich, sie regelt vor allem den Verkehr der motorisierten und der Berufsschiffahrt. Eine Übersicht über weitere Schallsignale, über alle Verkehrszeichen auf den Wasserstraßen gibt es online

Weitere Artikel zu theoretischen Aspekten des Ruderns findet ihr hier:

Die wesentlichen Teile eines Ruderbootes

Ruderkommandos bei der SRG

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Kommentar von mitunsNup |

ich hatte Recht :) mituns

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